Glossar
1. Exposé: Ein ausführliches Dokument, das wichtige Informationen über eine Immobilie enthält, wie Fotos, Grundrisse, Preise und Details zur Lage.
2. Immobilienbewertung: Die Schätzung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie durch einen Fachmann, um den Verkaufspreis festzulegen.
3. Maklerprovision: Die Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie erhält.
4. Besichtigungstermin: Ein vereinbarter Termin, bei dem potenzielle Käufer oder Mieter eine Immobilie besichtigen können.
5. Grundbuchauszug: Ein offizielles Dokument, das die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie und eventuelle Belastungen oder Rechte Dritter zeigt.
6. Nebenkosten: Zusätzliche Kosten, die beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie anfallen können, wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten.
7. Eigenkapital: Der Betrag, den ein Käufer selbst investieren muss, um eine Immobilie zu erwerben, oft in Form von Bargeld oder Eigenleistungen.
8. Finanzierung: Die Art und Weise, wie der Kauf einer Immobilie finanziert wird, normalerweise durch ein Darlehen (Hypothekendarlehen) und Eigenkapital.
9. Kaltmiete: Die Grundmiete, die ein Mieter zahlt, ohne Nebenkosten wie Strom, Wasser oder Heizung.
10. Warmmiete: Die Miete, die alle Nebenkosten einschließt, so dass der Mieter keine zusätzlichen Kosten hat.
11. Baufinanzierung: Die Finanzierung des Baus oder Kaufs einer Immobilie, oft durch die Aufnahme eines Hypothekendarlehens.
12. Energieausweis: Ein Zertifikat, das die Energieeffizienz einer Immobilie bewertet und Informationen zur Heizungs- und Energieversorgung enthält.
13. Exposé: Ein Dokument, das die wichtigsten Informationen über eine Immobilie zusammenfasst, oft mit Fotos und Grundrisszeichnungen.
14. Hypothekendarlehen: Ein Darlehen, das zur Finanzierung eines Immobilienkaufs verwendet wird und durch die Immobilie selbst als Sicherheit dient.
15. Notar: Ein Rechtsanwalt oder Fachmann, der rechtliche Aspekte des Immobilienkaufs, wie Verträge und Eigentumsübertragung, überwacht und beglaubigt.
16. Maklerauftrag: Ein schriftlicher Vertrag, der die Beziehung zwischen dem Immobilienmakler und dem Verkäufer oder Käufer festlegt.
17. Zinsbindung: Die Laufzeit eines Hypothekendarlehens, während der die Zinssätze unverändert bleiben.
18. Eigentumsübertragung: Der formale Akt, bei dem das Eigentum an einer Immobilie von einem Verkäufer auf einen Käufer übertragen wird.
19. Verkehrswert: Der geschätzte Marktwert einer Immobilie, basierend auf aktuellen Marktbedingungen und vergleichbaren Verkäufen.
20. Zwangsversteigerung: Eine Auktion, bei der Immobilien verkauft werden, um Schulden des Eigentümers zu begleichen, normalerweise durch Gerichtsbeschluss.